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Aktivitäten von AI-Friedrichsdorf
Zwei unserer Gruppenmitglieder arbeiten im Flüchtlingsbereich.
Vorausschicken möchten wir, dass es bei der praktischen Flüchtlingsarbeit kaum möglich ist, nur die AI betreffende asylrelevante oder nur die soziale Seite abzudecken. Um aber den eben genannten beiden Seiten gerecht zu werden, sind die beiden Gruppenmitglieder auch Mitglieder des örtlichen Arbeitskreises Asyl. In diesem Sinn haben wir uns die Arbeit so aufgeteilt, dass Christa stärker im sozialen Bereich (Sprachunterricht, Hausaufgabenhilfe usw.), Herbert mehr beratend im Asylverfahrensbereich tätig wird. Natürlich überschneiden sich beide Tätigkeiten.
Die Aktivitäten im Bereich der Flüchtlingsarbeit reichen vom Deutschunterricht für Ausländerkinder bis zur Unterstützung von Asylbewerbern vor Ausländerbehörden.
Leider ist das Zuwanderungsgesetz, von dem wir uns wenigstens für Flüchtlinge in einzelnen Fällen positive Auswirkungen versprochen hatten, nicht in Kraft getreten. Auch hat man keine neuerliche Regelungen für "Altfälle", d.h. Asylbewerber, die nicht anerkannt wurden, aber langjährig in Deutschland leben, geschaffen. So haben wir uns in mehreren Fällen durch Petitionen an die hessische Landesregierung gewandt, um wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Und doch konnten wir nicht verhindern, dass einige Familien in ihr Heimatland zurückkehren mussten (Türkei), da sie andernfalls abgeschoben worden wären.
Es ist unerträglich zu sehen, dass Familien, die schon 10 - 12 Jahre in Deutschland leben, in eine ungewisse Zukunft aufbrechen müssen. Ihnen selbst ist ihr Heimatland weitgehend fremd geworden; die Kinder kennen es häufig gar nicht mehr mit Bewusstsein, sprechen die Sprache nur unvollkommen und sind hier in Deutschland voll integriert.
Wir haben auch bei Asylverfahren mitgewirkt, so z.B. bei einem Kurden, der 10 Jahre in der Türkei im Gefängnis saß und für den es wichtig war, all seine Fluchtgründe bei der Anhörung vorzubringen, damit er anerkannt wird. Ein anderer Kurde ist bereits anerkannt worden. Die umfassende Darstellung der Fluchtgründe ist für die Asylsuchenden oft ein Problem. Ihre Unterstützung durch uns erfordert viel Detailarbeit, die wir natürlich im Einvernehmen mit den Rechtsanwälten, die meist überlastet sind, erledigen. Wir haben vor, im Herbst wieder eine Rechtsanwaltsliste erstellen, in der die Daten der Fachanwälte für Asyl- und Ausländerrecht zusammengestellt sind. In den Fällen, die amnesty international im Ausland betreut, fordern wir von den jeweiligen Regierungen die Menschenrechte ein.
Besonders weh tut es, wenn man in so vielen Fällen die Ungerechtigkeit in den hiesigen Asylverfahren mit ansehen muss und die Erfahrung macht, dass unsere Appelle an unsere eigene Regierung aus nationalen Interessen oder schlicht aus Ignoranz weitgehend ungehört bleiben. Trotzdem geben wir nicht auf!
Bis März 1999 waren in Friedrichsdorf ca. 4oo Asylbewerber in zwei Gemein-schaftsunterkünften untergebracht. Nach Schließung des einen Lagers leben heute noch ca. 2oo Flüchtlinge in einer Gemeinschaftsunterkunft, die z.T. aus Nurdachhäusern, z.T. aus Containern besteht.
Waren wir früher in der weit abgelegenen Gemeinschaftsunterkunft wöchentlich einmal beratend tätig, so bestehen heute die Kontakte zu Flüchtlingen in der Gemeinschafts-unterkunft Petterweiler Holzweg insbesondere durch Christa, die Sozialarbeiter sowie den Arbeitskreis Asyl.
Hier vor Ort haben wir es natürlich mit Einzelfällen zu tun. Worin sehen wir unsere Aufgaben im AI-relevanten Bereich?
Da wir „Rechtsberatung“ in eigentlichem Sinn nicht leisten dürfen (Sie ist Rechtsanwälten vorbehalten), arbeiten wir mit Fachanwälten im Asyl- und Ausländerrecht zusammen. Wir erstellen auch eine Liste mit derartigen Anwälten, so dass sich der Asylbewerber an Fachanwälte wenden kann, die ggf. auf sein Land spezialisiert sind. Über unseren Arbeitskreis Asyl gewähren wir auch in gewissem Umfang Asylbewerbern, die ja in den ersten drei Jahren nur die verminderten Leistungen des Asylbewerber-Leistungsgestzes erhalten, Beihilfen, um das Honorar für den Rechtsanwalt bezahlen zu können.
Der Rechtsanwalt wird meistens erst nach der Anhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Ablehnung vonseiten dieser Behörden eingeschaltet. Er wird beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Dafür ist es wichtig auf die Ablehnungsgründe des Bundesamtes einzugehen, und dafür wiederum muß dem Anwalt die Fluchtgeschichte des Asylbewerbers in ausführlicher, widerspruchsloser Form vorliegen. Diese zu ermitteln ist eigentlich Aufgabe des Bundesamtes. Doch geschieht das in den meisten Fällen nur äußerst unzureichend. Da es eine zeitraubende, meist mehrere Stunden erfordernde Tätigkeit ist, ist auch der Rechtsanwalt für das Honorar, das er fordern kann, dazu nicht in der Lage. Hier springen wir ein und zeichnen so umfassend wie möglich die Fluchtgeschichte auf. Auch stellen wir, soweit erforderlich, dem Anwalt Papiere von AI (s.o.) zur Verfügung.
Wir schauen uns immer die Unterlagen des Asylverfahrens an, damit nichts übersehen wird; denn neben dem Sachverhalt stellen Fristen und formelle Rechtsvorschriften eine gefährliche Klippe dar. Natürlich geben wir auch Anregungen, was zu tun ist, fertigen Schreiben für die Asylbewerber, begleiten sie zu Behörden.
Ein notwendiges aber schweres Unterfangen ist es, den Asylbewerbern die Bestim-mungen des komplizierten Asyl- und Ausländerrechts zu erklären und ihnen klar zu machen, dass sie auch selbst aktiv werden müssen. Wir versuchen es.
Leider erreichen wir nicht alles, was wir für richtig halten und was wir beantragen. Das hängt einmal mit der eingeschränkten Gesetzgebung (s.o.) zusammen, dann aber auch in vielen Fällen mit der restriktiven Anwendung von Ermessensspielräumen durch die Behörden. Dies alles macht uns bisweilen traurig, wütend und verzagt. Wir dürften aber nicht Mitglieder von AI sein, wenn wir deshalb unsere Arbeit aufgeben würden.
Anliegen von AI
Das Anliegen von AI im Flüchtlingsbereich ist im Einleitungssatz des Artikels 16a GG festgeschrieben: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Flüchtlingsarbeit von AI geschieht, anders als in den übrigen Bereichen, im eigenen Land. Sie ist vorbeugend: Denn, würde man einen politischen Flüchtling in sein Heimatland zurückschicken, wäre er schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
So hehr die Feststellung des Grundgesetzes klingt, die Wirklichkeit sieht leider anders aus: Der gute Flüchtling ist derjenige , der nicht nach Deutschland kommt. Hatte Carlo Schmid in der Diskussion um den Artikel 16 GG bei der Schaffung des Grundgesetzes noch argumentiert, man müsse eine gewisse „Generosität“ walten lassen, so folgte leider spätere Maßnahmen, insbesondere die Änderung des Artikel 16 GG und die Änderung des Asylverfahrensgesetzes im Jahr 1993 dem Prinzip der Abschottung. Drittstaatenregelung, die Einführung des Flughafenverfahrens, die Festschreibung sicherer Herkunftsländer engten den Zugang für politische Flüchtlinge nach Deutschland in einer Weise ein, dass ein dauernder sicherer Aufenthalt für politische Flüchtlinge immer weniger gewährleistet ist. Auch die verkürzte Übernahme der Genfer Flüchtlingskonvention in das deutsche Recht (§ 51 AuslG), die ein Abschiebungsverbot für Verfolgte beinhaltet, bedeutet eine erheblich verminderte Schutzwirkung.
Ohnehin ist schon der Begriff des politischen Flüchtlings in der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung eng gefasst. Er ist abgestellt auf die Erfahrungen, die man mit den politischen Verfolgungsmaßnahmen im Dritten Reich gemacht hatte. Derartig Verfolgten wollte man Schutz gewähren. Doch haben sich die Fluchtsituationen nach mehreren Jahrzehnten verändert. Gewiss gibt es auch heute noch diesen „klassischen“ politischen Flüchtling. Die Fluchtgründe aber sind vielschichtiger geworden. Wir alle kennen den negativ belasteten Begriff des Wirtschaftsflüchtlings. Gerade aber wir Mitarbeiter bei AI wissen, wie eng Politik und Wirtschaft, wie sehr politische Verfolgung und wirtschaftliche Not verzahnt sind. Differenzierung ist geboten!
Grundsätzliche Forderung und Anliegen von AI sind, dass politische Flüchtlinge nach wie vor bei uns in Deutschland Asyl erhalten.
Das Asylverfahren, in dem im allgemeinen kein Beweis, wohl aber die Glaubhaftmachung der Fluchtgründe gefordert wird, steht und fällt mit der exakten Feststellung des Sachverhaltes und eben der Glaubhaftigkeit der vorgebrachten Gründe. Hier spielen die von AI aufgrund gründlicher Recherchen erstellten Länderberichte, die Auskunft über die Lage in den verschiedenen Ländern geben, insbesondere auch im Hinblick auf Verfol-gungssituationen, eine wichtige Rolle. Hinzu kommen Anfragen der Verwaltungsgerichte an AI zu konkreten asylrelevanten Punkten. Weiterhin fordert AI von der Politik, dass dem politisch Verfolgten weiterhin auch tatsächlich der Zugang in die Bundesrepublik Deutsch-land offen bleiben muss.
Diese übergreifenden Aufgaben nehmen in der Hauptsache die Zentrale in London und die deutsche Sektion in Bonn wahr, wobei viele auf bestimmte Länder spezialisierte soge-nannte Koordinationsgruppen mitwirken.
Weitere Informationen:
Vortrag zur Flüchtlingsarbeit
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